Bin
ich in Deutschland berechtigt, den Titel „Graf von XYZ“ zu
führen?
Ja!
Sie können sich den Titel sogar im Personalausweis als Namenszusatz
eintragen lassen (Künstlername). Sie haben das Recht, den Titel
legal zu führen, da er im Sinne des Ordensgesetztes (§ 2 und § 5)
keine Ehrung durch einen Staatspräsidenten darstellt, sondern eine
Auszeichnung ist. Dieses Recht zur Namensführung ist ein in
Deutschland festgelegtes Grundrecht, jeder Mensch darf sich so
nennen, wie es ihm beliebt.
Ist
der Titel „Graf von XYZ“ ein echter Adelstitel?
Nein!
Alle Adelstitel wurden laut Gesetz im Jahre 1918 in Deutschland
abgeschafft. Es gibt Namensträger, deren Namenstitel einen Grafen,
Baron, Fürst, usw. enthalten. Diese Titel sind jedoch keine von
Staatsmännern verliehene neuen Titel, sondern in der Regel ererbte
Titel. Oder oftmals auch durch horrende Geldzahlungen erkaufte Titel
durch Adoption. Neue Grafentitel usw. können daher nicht mehr
verliehen werden, sondern nur von Generation zu Generation weiter
vererbt werden.
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