Adel-Titel

 

 

 

Was sind Adelstitel?

 

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Bin ich in Deutschland berechtigt, den Titel „Graf von XYZ“ zu führen?

Ja! Sie können sich den Titel sogar im Personalausweis als Namenszusatz eintragen lassen (Künstlername). Sie haben das Recht, den Titel legal zu führen, da er im Sinne des Ordensgesetztes (§ 2 und § 5) keine Ehrung durch einen Staatspräsidenten darstellt, sondern eine Auszeichnung ist. Dieses Recht zur Namensführung ist ein in Deutschland festgelegtes Grundrecht, jeder Mensch darf sich so nennen, wie es ihm beliebt.

 

Ist der Titel „Graf von XYZ“ ein echter Adelstitel?

Nein! Alle Adelstitel wurden laut Gesetz im Jahre 1918 in Deutschland abgeschafft. Es gibt Namensträger, deren Namenstitel einen Grafen, Baron, Fürst, usw. enthalten. Diese Titel sind jedoch keine von Staatsmännern verliehene neuen Titel, sondern in der Regel ererbte Titel. Oder oftmals auch durch horrende Geldzahlungen erkaufte Titel durch Adoption. Neue Grafentitel usw. können daher nicht mehr verliehen werden, sondern nur von Generation zu Generation weiter vererbt werden.