Bei
Doktortiteln wird grundsätzlich zwischen dem akademischen Grad
"Dr." und dem Ehrentitel "Dr.h.c." (honoris
causa) unterschieden. Den heiß begehrten Doktortitel gibt es dabei
in verschiedenen Ausprägungen:
1.
Als akademischer Grad "Dr." - Erworben durch
wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer Promotion
2.
Der akademische Ehrentitel "Dr.h.c." - Verliehen von einer
Universität aufgrund besonderer Verdienste für die Hochschule
3.
Der kirchliche Ehrentitel "Dr.h.c." -Verliehen aufgrund
besonderer Verdienste um eine Kirche
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